Calwer-Eck-Bräu

1. Stuttgarter Lokalbrauerei

Sicherheit und Straßenverkehr

Das BierBike bewegt sich als offizielles Fahrrad und Fortbewegungsmittel im Strassenverkehr. Nach einem Gutachten des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) ist das BierBike offiziell ein Fahrrad und dementsprechend für den Straßenverkehr zugelassen. Eine Benutzung der Radwege ist nicht zwingend, wenn dies unzumutbar ist.

BierBike: Immer mit Chauffeur

Verantwortlich für die Fahrzeugführung und damit auch für die Sicherheit ist der BierBike-Fahrer.

Unsere Fahrer sind eingehend geschult:

  • Sie kennen die besten Strecken und die schönsten Plätze und Sehenswürdigkeiten
  • Sie haben Bremse und Lenkung unter ihrer Kontrolle. Unserer Passagiere sind der umweltfreundliche Motor.
  • Sie sorgen dafür, dass jede BierBike-Tour ein Riesenspaß wird - aber die Sicherheit unserer Gäste und der anderen Verkehrsteilnehmer steht immer an erster Stelle
  • Und natürlich gilt für alle Fahrer eine strikte 0,0 Promille-Grenze! 


Technische Sicherheit

Das BierBike wird nach jeder Tour gewartet und auf Sicherheit überprüft. Freiläufe verhindern ein Durchdrehen der Pedale und mindern damit das Verletzungsrisiko. Die Beleuchtung, eine laut tönende Klingel und die zwei voneinander unabhängigen Bremssysteme gewährleisten die Sicherheit im Straßenverkehr. Die Maximalgeschwindigkeit von ca. 6 km/h kann durch die leistungsfähigen Bremsen auch auf längeren Gefällestrecken eingehalten werden (wenn Sie denn auf der anderen Seite hochgefahren sind...) 

BierBike ist kein „Abschuss“-Bike

BierBikes garantieren jede Menge Spass und ein unvergessliches Ereignis. Damit Sie Ihre Tour auch wirklich genießen und „erleben“ können, lehnen wir den Ausschank und Verzehr von hochprozentigen Spirituosen wie Schnaps, Likör etc. kategorisch ab.

Um die BierBike-Tour wirklich zu einem Erlebnis werden zu lassen, empfehlen wir unseren Gästen, max. 10 Liter Bier je Stunde (bei 16 Personen) zu konsumieren.

Weiterhin hält sich die BierBike GmbH strikt an die Paragraphen des Jugendschutzgesetzes, das den Ausschank von Alkohol an Kinder und Jugendliche kategorisch verbietet. Beim Genuß von Bier gehen wir sogar über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus: auch hier liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.